Wer Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten von Handwerkern ausführen lässt, konnte auch schon bisher Steuern sparen. Nun hat die Bundesregierung den so genannten Steuerbonus auf Handwerkerleistungen verdoppelt.
Ab dem 1. Januar 2009 können bis zu 1200 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Die Regelung ist Teil des Anfang Dezember verabschiedeten Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Stärkung von Investitionen und Wachstum. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat aus diesem Grund seinen Flyer „Steuerbonus“ aktualisiert.
Das sechsseitige Faltblatt enthält alle Informationen, die für Privatkunden wichtig sind: Eine Auflistung der begünstigten Arbeiten, die Anforderungen, die das Finanzamt an die Handwerkerrechnung stellt, und eine Beispielrechnung, wie die Einsparung aussehen könnte.
Der Flyer kann bestellt werden bei der Marketing Handwerk GmbH, Ritterstraße 21, 52072 Aachen, Fax: 0241/89493-29, per Brief oder E-Mail an: bestellung@marketinghandwerk.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Quelle: »Deutsche Handwerkszeitung

Andreas Meyer
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