Förderung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen:

Manchmal führen unvorhergesehene Lebensumstände dazu, dass Menschen sich in der gewohnten Umgebung nicht mehr zurecht finden. Durch einen Unfall etwa oder eine plötzliche Erkrankung kann der Umbau Ihres Bades zu einem barrierfreien Bad notwendig werden. Viele Unfälle im häuslichen Bereich ereignen sich im Badezimmer.

Oft sind hier Duschwannen mit ungünstiger Einstiegshöhe oder nicht vorhandene Haltegriffe in der Umgebung von Badewanne, WC und Waschtisch ursächlich.

Schon in der Planungsphase achten wir auf eine entsprechend sichere, barrierefreie und generationsgerechte Badausstattung.

Bitte, denken Sie auch an das Alter. In "jungen" Jahren wird der Gedanke an den Herbst des Lebens gerne verdrängt!

Wird der Umbau zu einem barrierfreien und damit generationsgerechten Bad notwendig, weil beispielsweise eine Pflegebedürftigkeit eintritt, dann zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für diesen Umbau.

Ein barrierefreies und generationsgerechtes Bad muss nicht aussehen wie ein "Krankenhausbad"!

Ganz im Gegenteil: wir realisieren für Sie auch hier das individuell gestaltete Komfort- und Wohlfühlbad.

Notwendige Umbaumaßnahmen können zum Bespiel sein:

  • ebenerdige (barrierefreie) Dusche, mit rutschhemenden Fliesen und Haltegriffen
  • Einhängesitze oder Hocker und Duschvorhang
  • WC mit Stützklappsitz und Sitzerhöhung
  • Hebeeinrichtung für die Badewanne
  • unterfahrbare Waschbecken mit Haltegriffen und Kippspiegel
  • etc.

Die Zuschüsse aus der Pflegekasse für entsprechende Umbauten werden unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.

Die Höhe der Zuschüsse kann ab Pflegestufe 1 bis zu 2.557 Euro betragen.

Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine Wohnberatungsstelle kann eine entsprechende Notwendigkeit bestätigen.

Förderung durch die KFW-Bank:

Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss 455

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung im Bad, Voraussetzungen hierfür sind:

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klappsitze)
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
  • 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Antragstellung mit Rat und Tat zur Seite.

Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung - alles aus einer Hand.

Sprechen Sie uns an!